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Schwer&shybehinderten&shyvertretung (SBV)

Als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung fungieren Sie als besondere Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer Ihres Betriebes. Für die Ausübung dieses Amtes benötigen Sie eine umfassende Schulung, um die besonders schützenswerte Personengruppe zu vertreten.

Unser Seminarangebot

Wissenswertes

Schulungsanspruch

Sie sind Teil des Betriebsrates und haben somit einen Schulungsanspruch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

Das Betriebsverfassungsrecht sieht in 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 einen Anspruch auf den Besuch der erforderlichen Schulungen vor. Der Arbeitgeber hat dadurch die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme derartiger Schulungen freizustellen unter der Fortzahlung des Arbeitsentgelts und Tragen anfallender Kosten u.a. Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten.

Seminar abgelehnt? Was kann ich tun?

§ 37 Abs. BetrVG regelt alle wichtigen Grundlagen für den Anspruch einer Schulungsteilnahme.

Entstehen mit dem Arbeitgeber Streitigkeiten über betriebliche Notwendigkeiten ist in diesem Fall nicht das Arbeitsgericht, sondern die Einigungsstelle zuständig (§ 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG).

Sollte der Arbeitgeber aufgrund von z.B. zu hohen Schulungskosten, oder Schulungsort die Schulungsteilnahme ganz ablehnen, kann der Betriebsrat den Schulungsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend machen.

Über AW Betriebsrat

Als Spezialist für Seminare und Schulungen beschäftigen wir uns tagtäglich mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, fachliche und persönliche Beratung. Um auf Ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme eingehen zu können, betreuen wir Sie schon vor, während und auch nach dem absolvierten Seminar.

Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir für jedes Anliegen eine individuelle Lösung.

Was Kunden über uns sagen




  
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