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Protokoll- und Schriftführung

Der Protokoll- und Schriftführer wird üblicherweise aus einem Mitglied des Betriebsrates bestellt. Dies geschieht durch einen ordentlichen Beschluss des Betriebsrates. Alternativ kann auch in jeder Betriebsratssitzung ein anderes Mitglied die Protokollführung übernehmen. Durch die Wahl zum Schriftführer, ergeben sich keine weiteren Rechte, aber erheblich mehr Aufgaben und Pflichten. Diese erlernen Sie in unseren Protokoll- und Schriftführer Seminaren.

Seminare für die Protokoll- und Schriftführung

Wissenswertes

Sitzungsniederschrift

Laut § 34 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrates eine Niederschrift anzufertigen. Diese muss mindestens die Beschlüsse und die Stimmenmehrheit beinhalten und muss vom Vorsitzenden sowie von einem weiteren Mitglied des Betriebsrates unterschrieben werden.

Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat. Nimmt ein Betriebsratsmitglied mittels Telefon- oder Videokonferenz teil, hat er dies schriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung muss der Anwesenheitsliste beigefügt werden.

Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift auszuhändigen.

Jedes Betriebsratsmitglied hat jederzeit das Recht auf Einsicht der Niederschriften.

Über AW Betriebsrat

Als Spezialist für Seminare und Schulungen beschäftigen wir uns tagtäglich mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, fachliche und persönliche Beratung. Um auf Ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme eingehen zu können, betreuen wir Sie schon vor, während und auch nach dem absolvierten Seminar.

Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir für jedes Anliegen eine individuelle Lösung.




  
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