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Wirtschafts­ausschuss, Aufsichtsrat und Betriebsausschuss

Neben rechtlichen Grundkenntnissen wird von Ihnen, je nach Verantwortungsbereich, vor allem auch ein Verständnis für die besonderen betriebswirtschaftlichen Belange, eine erfolgreiche Arbeit ohne Haftungsrisiken sowie die Aufgabe, den Betriebsratsvorsitzenden zu entlasten, erwartet. In unseren Seminaren machen wir Sie fit für Ihr Amt im Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat und Betriebsausschuss.

Seminare für den Wirtschafts­ausschuss, Aufsichtsrat und Betriebsausschuss

Wissenswertes

Wirtschafts­ausschuss

  • Beratung mit dem Arbeitgeber über wirtschaftliche und finanzielle Aspekte
  • Voraussetzung zur Errichtung ist, dass das Unternehmen einen Betriebsrat hat
  • Mindestens 1 Betriebsratsmitglied muss im Wirtschaftsausschuss tätig sein
  • Ehrenamtliches Amt
  • In der Regel 4 Jahre Amtszeit

Schulungsanspruch

Sie sind Teil des Betriebsrates und haben somit einen Schulungsanspruch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.

Das Betriebsverfassungsrecht sieht in 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 einen Anspruch auf den Besuch der erforderlichen Schulungen vor. Der Arbeitgeber hat dadurch die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme derartiger Schulungen freizustellen unter der Fortzahlung des Arbeitsentgelts und Tragen anfallender Kosten u.a. Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten.

Über AW Betriebsrat

Als Spezialist für Seminare und Schulungen beschäftigen wir uns tagtäglich mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, fachliche und persönliche Beratung. Um auf Ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme eingehen zu können, betreuen wir Sie schon vor, während und auch nach dem absolvierten Seminar.

Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir für jedes Anliegen eine individuelle Lösung.




  
Kundenbetreuung:
+49 (0) 5684 / 294 97 70
  
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