Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat und Betriebsausschuss
Neben rechtlichen Grundkenntnissen wird von Ihnen, je nach Verantwortungsbereich, vor allem auch ein Verständnis für die besonderen betriebswirtschaftlichen Belange, eine erfolgreiche Arbeit ohne Haftungsrisiken sowie die Aufgabe, den Betriebsratsvorsitzenden zu entlasten, erwartet. In unseren Seminaren machen wir Sie fit für Ihr Amt im Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat und Betriebsausschuss.
Seminare für den Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat und Betriebsausschuss
Beratung mit dem Arbeitgeber über wirtschaftliche und finanzielle Aspekte
Voraussetzung zur Errichtung ist, dass das Unternehmen einen Betriebsrat hat
Mindestens 1 Betriebsratsmitglied muss im Wirtschaftsausschuss tätig sein
Ehrenamtliches Amt
In der Regel 4 Jahre Amtszeit
Schulungsanspruch
Sie sind Teil des Betriebsrates und haben somit einen Schulungsanspruch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Das Betriebsverfassungsrecht sieht in 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 einen Anspruch auf den Besuch der erforderlichen Schulungen vor. Der Arbeitgeber hat dadurch die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme derartiger Schulungen freizustellen unter der Fortzahlung des Arbeitsentgelts und Tragen anfallender Kosten u.a. Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten.
Über AW Betriebsrat
Als Spezialist für Seminare und Schulungen beschäftigen wir uns tagtäglich mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, fachliche und persönliche Beratung. Um auf Ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme eingehen zu können, betreuen wir Sie schon vor, während und auch nach dem absolvierten Seminar.
Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir für jedes Anliegen eine individuelle Lösung.