Neben rechtlichen Grundkenntnissen wird von Ihnen, je nach Verantwortungsbereich, vor allem auch ein Verständnis für die besonderen betriebswirtschaftlichen Belange, eine erfolgreiche Arbeit ohne Haftungsrisiken sowie die Aufgabe, den Betriebsratsvorsitzenden zu entlasten, erwartet. In unseren Seminaren machen wir Sie fit für Ihr Amt im Wirtschaftsausschuss, Aufsichtsrat und Betriebsausschuss.
Wissenswertes
Sie sind Teil des Betriebsrates und haben somit einen Schulungsanspruch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Das Betriebsverfassungsrecht sieht in 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 einen Anspruch auf den Besuch der erforderlichen Schulungen vor. Der Arbeitgeber hat dadurch die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme derartiger Schulungen freizustellen unter der Fortzahlung des Arbeitsentgelts und Tragen anfallender Kosten u.a. Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten.
§ 37 Abs. BetrVG regelt alle wichtigen Grundlagen für den Anspruch einer Schulungsteilnahme.
Entstehen mit dem Arbeitgeber Streitigkeiten über betriebliche Notwendigkeiten ist in diesem Fall nicht das Arbeitsgericht, sondern die Einigungsstelle zuständig (§ 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG).
Sollte der Arbeitgeber aufgrund von z.B. zu hohen Schulungskosten, oder Schulungsort die Schulungsteilnahme ganz ablehnen, kann der Betriebsrat den Schulungsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend machen.
Über AW Betriebsrat
Als Spezialist für Seminare und Schulungen beschäftigen wir uns tagtäglich mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, fachliche und persönliche Beratung. Um auf Ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme eingehen zu können, betreuen wir Sie schon vor, während und auch nach dem absolvierten Seminar.
Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir für jedes Anliegen eine individuelle Lösung.
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