Als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung fungieren Sie als besondere Vertrauenspersonen der (schwer-)behinderten Arbeitnehmer Ihres Betriebes. Für die Ausübung dieses Amtes benötigen Sie eine umfassende Schulung, um die besonders schützenswerte Personengruppe zu vertreten.
Alle vier Jahre zwischen dem 01.10. und 30.11. finden die SBV Wahlen statt (nächster Termin: 01.10. – 30.11.2022)
Gewählt wird eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied
Alle schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind wahlberechtigt
Wählbar sind alle Beschäftigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb seit sechs Monaten angehören. Es können auch nicht schwerbehinderte Menschen gewählt werden
Wahlvoraussetzung: in Betrieben, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind
Schulungsanspruch
§ 179 Abs. 4 SGB IX
Die Vertrauensperson der SBV ist für die Dauer des Seminars unter Fortzahlung seiner vollen Vergütung von der Arbeit freizustellen, wenn ein Schulungsanspruch besteht.
Soweit im Seminar Kenntnisse vermittelt werden, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind, besteht für die Vertrauensperson bzw. auch Stellvertreter ein Schulungsanspruch.
Über AW Betriebsrat
Als Spezialist für Seminare und Schulungen beschäftigen wir uns tagtäglich mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, fachliche und persönliche Beratung. Um auf Ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme eingehen zu können, betreuen wir Sie schon vor, während und auch nach dem absolvierten Seminar.
Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir für jedes Anliegen eine individuelle Lösung.