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Jugend- und Auszubildenden­vertretung (JAV)

Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung können Sie im Betrieb viel erreichen. Sie haben u. a. die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen der Ausbildung zu beeinflussen. In unseren Seminaren erfahren Sie die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für eine erfolgreiche und motivierende Arbeit im Gremium von Bedeutung ist.

Seminare für die JAV

Wissenswertes

JAV Wahl

  • Alle zwei Jahre zwischen dem 01.10. und 30.11. finden die JAV Wahlen statt
  • Alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 18 Jahren und Auszubildende unter 25 Jahren sind wahlberechtigt
  • Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die jünger als 25 Jahre sind
  • Auszubildende zwischen 18 und 25 Jahren haben ein Doppelwahlrecht, sie dürfen sowohl an der JAV-Wahl als auch an der Betriebsratswahl teilnehmen

Schulungsanspruch

§ 65 Abs. 1 BetrVG

Wenn in den Seminaren Kenntnisse vermittelt werden, die für die tägliche JAV-Arbeit erforderlich sind, haben auch JAV Mitglieder einen Schulungsanspruch.

Das JAV-Mitglied ist für die Dauer des Seminars unter Fortzahlung seiner vollen Vergütung von der Arbeit freizustellen, wenn ein Schulungsanspruch besteht.

Über AW Betriebsrat

Als Spezialist für Seminare und Schulungen beschäftigen wir uns tagtäglich mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Seminaren. Wir bieten Ihnen eine ausführliche, fachliche und persönliche Beratung. Um auf Ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme eingehen zu können, betreuen wir Sie schon vor, während und auch nach dem absolvierten Seminar.

Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit bei Fragen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir für jedes Anliegen eine individuelle Lösung.




  
Kundenbetreuung:
+49 (0) 5684 / 294 97 70
  
E-Mail-Kontakt:
info@aw-betriebsrat.de
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