Als Betriebsratsmitglied sind Sie gefordert, in Gesprächen und Verhandlungen Ihre Gesprächspartner zu überzeugen. Lernen Sie in unseren Seminaren die Regeln einer erfolgreichen Kommunikation sowie Techniken zur Verhandlungsführung kennen und treten Sie souverän auf.
Wissenswertes
Sie sind Teil des Betriebsrates und haben somit einen Schulungsanspruch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Das Betriebsverfassungsrecht sieht in 37 Abs. 6 i. V. m. § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 einen Anspruch auf den Besuch der erforderlichen Schulungen vor. Der Arbeitgeber hat dadurch die Pflicht, Betriebsräte für die Teilnahme derartiger Schulungen freizustellen unter der Fortzahlung des Arbeitsentgelts und Tragen anfallender Kosten u.a. Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten.
§ 37 Abs. BetrVG regelt alle wichtigen Grundlagen für den Anspruch einer Schulungsteilnahme.
Entstehen mit dem Arbeitgeber Streitigkeiten über betriebliche Notwendigkeiten ist in diesem Fall nicht das Arbeitsgericht, sondern die Einigungsstelle zuständig (§ 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG).
Sollte der Arbeitgeber aufgrund von z.B. zu hohen Schulungskosten, oder Schulungsort die Schulungsteilnahme ganz ablehnen, kann der Betriebsrat den Schulungsanspruch in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend machen.
Über AW Betriebsrat
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