Ihr Weg zur Schulung

Rechtliche Grundlagen

Alle Betriebsratsmitglieder haben ein Recht und auch die Pflicht, sich regelmäßig schulen zu lassen. Um das Amt verantwortungsvoll erfüllen zu können, müssen sich die Mitglieder das erforderliche Wissen durch Seminare aneignen. Besonders im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht sollten die Mitarbeiter zumindest alle erforderlichen Grundkenntnisse haben (§ 37 Abs. 6 BetrVG).

Daraus ergibt sich die Pflicht für den Arbeitgeber, die Kosten für Schulung, Unterkunft etc. zu übernehmen und ihn für seine Betriebsratsarbeit und Schulungsteilnahme unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts frei zu stellen.

Wie viele Seminare besucht werden, hängt von der allgemeinen Erforderlichkeit ab. Es gibt hier also keine festgesetzte Grenze an Schulungsteilnahmen.

Seminaran­meldung

Wenn Sie sich für ein Seminar entschieden haben, können Sie sich zuerst unverbindlich einen Platz reservieren. Sie bekommen dann alle nötigen Unterlagen, wie das Musterschreiben mit der Mitteilung an die Geschäftsleitung und die Seminaranmeldung. Als Nächstes ist es wichtig, dass Sie den Beschluss fassen und den Arbeitgeber frühzeitig über das Musterschreiben informieren. Der Arbeitgeber hat nun eine zweiwöchige Frist. Sollten innerhalb dieser zwei Wochen keine Rückmeldungen oder Einwände des Arbeitgebers entstehen, können Sie die Anmeldung verbindlich machen.

Die wichtigsten Schritte für Sie zusammen­gefasst:

Das sollten Sie beachten, wenn Sie ein Seminar buchen wollen:

1.

Das passende Seminar­thema und Datum raussuchen

2.

Reservieren Sie sich unverbindlich das passende Seminar

3.

Sie erhalten alle wichtigen Informationen
für Sie und die Geschäftsleitung

6.

Keine Einwände? Sie können die Anmeldung nun verbindlich machen

5.

Der Arbeitgeber hat eine zweiwöchige Frist

4.

Beschluss fassen und Info an die Geschäftsleitung

7.

Beschluss fassen und Info an die Geschäftsleitung

1.

Das passende Seminarthema und Datum raussuchen

2.

Reservieren Sie sich unverbindlich das passende Seminar

3.

Sie erhalten alle wichtigen  Informationen für Sie und die Geschäftsleitung

4.

Beschluss fassen und Info an die Geschäftsleitung

5.

Der Arbeitgeber hat eine zwei wöchige Frist

6.

Keine Einwände?
Sie können die Anmeldung nun verbindlich machen

7.

Beschluss fassen und Info an die Geschäftsleitung

Für die Schulungsteilnahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats erforderlich.

Die wesentlichen Inhalte dieses Beschlusses sind ein genaues Seminar, genauer Termin und die Namen der Schulungsteilnehmer. Im Anschluss sollte der Arbeitgeber frühzeitig über die Schulung informiert werden. Wichtige Informationen wie die Namen der Schulungsteilnehmer, Schulungsort, Schulungsdauer, Zeitrahmen, Themengebiete und die Dauer sollten dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Wenn Sie ein spezielles Seminar buchen möchten, sollte man dieses früh genug beim Arbeitgeber einreichen, damit noch genügend Zeit zum Reagieren bleibt, wenn es irgendwelche Einwände durch den Arbeitgeber geben sollte.

Auf der sicheren Seite ist man hier, wenn man vorab den erforderlichen Schulungsanspruch für ein ganzes Jahr bespricht und pro Mitglied mehr Seminare einplant, sollte der Arbeitgeber im Nachhinein noch ein Seminar streichen.

Wir sind für Sie da

Gerne beraten wir Sie über unser Seminarangebot und finden mit Ihnen gemeinsam heraus, welches Seminar für Sie das Richtige ist.
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Buchung benötigen.

Wir freuen uns über Ihre Nachrichten
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Tel.: 05684- 294 97 70
Fax: 05684 – 294 97 79

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